Der Notar ist in allen Bereichen des Zivilrechts tätig. Der Bogen spannt sich vom Immobilienrecht über das Schuldrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Ehe- und Familienrecht bis hin zum Erbrecht und der Nachfolgeplanung. Das Tätigkeitsspektrum umfaßt insbesondere:
Immobilienrecht
- Gundstückskaufverträge
- Bauträgerverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Bildung und Verkauf von Wohnungseigentum
- Grundstücksübertragungs-/schenkungsverträge
- Grundstückstauschverträge
- Grundschulden, Hypotheken
- Notarbestätigungen
- Dienstbarkeiten
- Erschließungsverträge
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und Genossenschaften
- Geschäftsanteilsabtretungen
- Treuhandverträge
- Satzungsänderungen
- Kapitalerhöhungen, Euro-Umstellung
- Umwandlungen
- Organschaftsverträge
- Auflösung
- Handelsregisteranmeldungen
Vereinsrecht
- Anmeldungen zum Vereinsregister
Erbrecht
- Handelsregisteranmeldungen
- Testamente
- Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen
- Erbteilsübertragungen
- Erbscheinsanträge
- Erbausschlagungen
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Aufnahme von Nachlaßverzeichnissen
Ehe- und Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsvereinbarungen
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Adoptionen
- Sorgerechtserklärungen
- Aufnahme von Vermögensverzeichnissen